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Leistung

Unfalluntersuchungen und OWiG-Verfahren

Nach einem Arbeitsunfall wird rückblickend geprüft, ob Gefährdungen erkannt, Maßnahmen umgesetzt und Führungs- sowie Kontrollpflichten erfüllt wurden.

Worauf Behörden achten

Behörden prüfen die betriebliche Organisation insbesondere darauf, ob Gefährdungen angemessen beurteilt wurden, Unterweisungen erfolgt sind, Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen geeignet waren sowie Verantwortlichkeiten und Aufsichtspflichten klar geregelt und eingehalten wurden.

Typische Fehler

Problematisch sind insbesondere eine unzureichende Mängelbeseitigung aufgrund nicht eindeutig benannter Verantwortlichkeiten, das Versäumen von Fristen, die innerbetriebliche Duldung wiederkehrender Fehlverhaltensweisen von Beschäftigten, der Einsatz ungeeigneter oder nicht dem Stand der Technik entsprechender Arbeitsmittel sowie fehlende tätigkeitsbezogene Unterweisungen und vergleichbare Defizite.

Organisatorische Absicherung

Die Unterstützung umfasst fachliche Einordnung, strukturierte Aufarbeitung und Vorbereitung belastbarer Darstellungen für das weitere Verfahren.

Beratungsbedarf konkret einordnen

Im Erstgespräch lässt sich klären, welche Unterlagen, Abläufe oder behördlichen Schreiben vorliegen und welcher nächste Schritt fachlich sinnvoll ist.

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